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Kompaflex
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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

 

1. Allgemein

Es gelten die VSM-Bestimmungen (Verein Schweizerischer Maschinenhersteller 2001). Diese sind dem Besteller bekannt und er anerkennt auch ausdrücklich, dass die VSM Bestimmungen allfällig abweichenden allgemeinen Vertragsbestimmungen des Bestellers vorgehen. Solche würden nur bei schriftlicher Anerkennung durch die Lieferantin gelten. Die VSM-Bestimmungen finden Sie im Internet http://www.kompaflex.ch oder im kompaflex Katalog.

 

2. Umfang der Lieferung und Leistungen

Alle Lieferungen der KOMPAFLEX AG erfolgen ausschliesslich aufgrund der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und der VSM-Bestimmungen 2001. Diese sind dem Besteller bekannt und er hat sie mit der Bestellung/Auftragserteilung  vorbehaltlos und ausdrücklich anerkannt. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung der KOMPAFLEX AG.

Insbesondere gehen die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und die VSM-Bestimmungen allfällig abweichenden allgemeinen Vertragsbestimmungen des Bestellers/Auftraggebers vor. Solche würden nur bei schriftlicher Anerkennung durch die KOMPAFLEX AG gelten.

Der Besteller kann sich insbesondere nicht darauf berufen, dass er in seiner (auch späteren) Korrespondenz, seinen Offerten, Auftragsbestätigungen, Lieferscheinen oder Rechnungen, etc. auf seine allgemeinen Bedingungen hingewiesen habe. Vorliegende allgemeine Geschäfts-bedingungen und die VSM-Bestimmungen gehen anderen Angaben in Prospekten, Tarif- und Lieferservicen, etc, auf jeden Fall vor. Zwischen den Parteien sind alleine diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und die VSM-Bestimmungen massgebend. Sofern und soweit vorliegende allgemeine Geschäftsbedingungen den VSM-Bestimmungen widersprechen, haben vorliegende Bedingungen Vorrang.
 

3. Preise und Zahlung

Unsere Preise verstehen sich für Lieferung ab Werk, exkl. Mehrwertsteuer und Verpackung sowie unversichert.

Unsere Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zahlbar, ohne jeden Abzug. Andere Zahlungsbedingungen müssen schriftlich vereinbart werden. Das Transportrisiko geht zu Lasten der Besteller.

 

4. Eigentumsvorbehalt

KOMPAFLEX AG hält sich das Eigentum an der Lieferung bis zu deren gänzlichen Bezahlung vor. Der Besteller ermächtigt KOMPAFLEX AG mit Abschluss des Vertrages, die Eintragung des Eigentumsvorbehalts im amtlichen Register vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen.

 

5. Lieferfristen

Lieferfristen werden nach bestem Ermessen angegeben. Bei Verzögerung oder unterbliebener Lieferung hat der Kunde kein Recht, den Vertrag zu annullieren oder irgend welche Ansprüche geltend zu machen. Eine unterbliebene Lieferung infolge höherer Gewalt und nicht schuldhaftem Verhalten von uns oder unseren Zulieferern berechtigt nicht zu Schaden-ersatzansprüchen.

 

6. Garantiebestimmungen

Die Garantiezeit beträgt 12 Monate nach Inbetriebnahme, jedoch maximum 18 Monate insgesamt. Die Garantie erlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder Dritte Änderungen oder Reparaturen vornehmen. Die Haftung wird abgelehnt bei Schäden aus  übermässiger Beanspruchung, chemischer oder Elektrolytischer Einflüsse ,sowie andere Gründe, die KOMPAFLEX AG nicht zu vertreten hat. Für die Haftung gelten die VSM-Bestimmungen mit der Abweichung, daß hiermit auch die grobe Fahrlässigkeit der KOMPAFLEX AG in allen Fällen, wo diese in den VSM-Bestimmungen erwähnt wird, ausgeschlossen ist.

 

7. Auslegungs- und Montagehinweise

Auslegungs- und Montagehinweis für kompaflex Kompensatoren müssen eingehalten werden, sonst erlischt der Garantieanspruch. Auslegungs- und Montagehinweis liegen der Lieferung bei, sie können aber auch unter im Internet http://www.kompaflex.ch oder im kompaflex Katalog nachgelesen werden.

 

8. Maximale Haftungssumme

In sämtlichen Fällen, in denen die KOMPAFLEX AG haftungspflichtig ist, entspricht die maximale Haftungssumme dem Auftragswert der Lieferung, aus welcher der Haftungsanspruch geltend gemacht wird.

 

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

VSM-Bestimmungen,. Schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist CH 9320 Arbon/Schweiz

 

10. Widerspruch Deutsch/Englisch

Im Falle von Widersprüchen zwischen dem englischen und dem deutschen Text geht dieser jenem vor.